Förderung Wärmepumpe 2025: Alles, was Sie wissen müssen

Viele fragen sich, wie sie ihre Heizkosten senken können. Wärmepumpen sind eine klimafreundliche Alternative und werden weiter gefördert. Die Förderung Wärmepumpe bietet staatliche Unterstützung und ermöglicht Hausbesitzern Zuschüsse von bis zu 70 % der Anschaffungskosten. In diesem Blog erklären wir die Förderprogramme und wichtige Änderungen für 2025.

Zusammenfassung

  • Ab 2025 gibt es keine Förderung mehr für gasbetriebene Wärmepumpen. Nur erneuerbare Energien werden unterstützt.
  • Hausbesitzer können bis zu 30 % Basisförderung erhalten, maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
  • Ein Einkommensbonus von 30 % gilt für Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr. So sind bis zu 70 % Förderung möglich.
  • Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20 % fördert den schnellen Wechsel von alten Heizungen auf Wärmepumpen.
  • Anträge müssen früh über das KfW-Portal eingereicht werden. Deadlines und alle Bedingungen müssen eingehalten werden.

Grundlagen der Wärmepumpen-Förderung

Die Wärmepumpen-Förderung ist ein zentraler Bestandteil des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG). Dieses Programm zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Förderung für Wärmepumpen soll Eigentümer von Wohngebäuden dazu ermutigen, ihre alten Heizungen auf eine effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpe umzustellen.

Verwaltet wird die Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Eigentümer von Wohngebäuden können einen Zuschuss von bis zu 70 % der Anschaffungskosten für die Wärmepumpe beantragen. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt.

Ein wichtiger Aspekt der Wärmepumpen-Förderung ist die Jahresarbeitszahl (JAZ). Diese gibt an, wie viel Energie die Wärmepumpe im Laufe eines Jahres benötigt, um eine bestimmte Menge an Wärme zu erzeugen. Um förderfähig zu sein, muss die JAZ mindestens 3,0 betragen.

Auch die Lautstärke des Außengeräts spielt eine Rolle. Diese muss mindestens 5 dB unter den gesetzlichen Geräuschemissionsgrenzwerten liegen, um die Förderung zu erhalten.

Die Wärmepumpen-Förderung ist ein bedeutender Schritt hin zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Energieversorgung. Sie ermöglicht es Eigentümern von Wohngebäuden, ihre alten Heizungen auf eine effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpe umzustellen und so einen Beitrag zu einem nachhaltigeren Energiekonzept zu leisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung für Wärmepumpen regelmäßig angepasst und aktualisiert wird. Daher sollten sich Eigentümer vor dem Antrag auf Förderung über die aktuellen Bedingungen und Anforderungen informieren.

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Wichtige Änderungen bei der Förderung 2025

Ab 2025 gibt es neue Regeln für die Heizungsförderung und ein bedeutendes Förderprogramm. Diese betreffen vor allem die Nutzung erneuerbarer Energien und technische Fördervoraussetzungen.

Entfall der Förderung für gasbetriebene Wärmepumpen

Gasbetriebene Wärmepumpen sind seit 2023 von der Heizungsförderung ausgeschlossen. Diese Regelung betrifft die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und gilt für alle neuen Anträge.

Ziel ist es, erneuerbare Energien stärker zu fördern und fossile Energieträger zu reduzieren.

Der aktuelle Stand der Förderprogramme zeigt, dass bis zum Sommer 2025 die Förderung gesichert ist, jedoch gibt es politische Diskussionen über mögliche zukünftige Änderungen im Gebäudeenergiegesetz. Die Nutzung von gasbetriebenen Systemen widerspricht den aktuellen Förderrichtlinien. Förderfähige Kosten werden daher nicht mehr berücksichtigt. Hauseigentümer sollten auf elektrische oder umweltfreundlichere Alternativen wie Luft-Wasser-Wärmepumpen umsteigen.

Anpassung der Zuschüsse für Warmwasser-Wärmepumpen

Die Zuschüsse für Warmwasser-Wärmepumpen ändern sich ab 2025. Hausbesitzer können bis zu 30 % Basisförderung erhalten. Die Förderung richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Anzahl der Wohneinheiten.

Für die erste Wohneinheit sind 30.000 Euro anrechenbar. Ab der zweiten bis sechsten Wohneinheit sinkt dieser Betrag auf 15.000 Euro. Jede weitere Wohneinheit bringt 8.000 Euro.

Die technischen Mindestanforderungen bleiben wichtig. Es braucht eine hohe Effizienz und oft einen hydraulischen Abgleich. Dies verbessert die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe.

Förderbedingungen und technische Standards müssen erfüllt werden, um die Zuschüsse zu sichern. Ohne diese gibt es keine heizungsförderung. Bestimmte Förderungen und Zuschüsse stehen Hausbesitzern zur Verfügung, die sich für energieeffiziente Maßnahmen wie den Einbau von Wärmepumpen entscheiden.

Neue Regelungen für Hochwasser-Betroffene

Hochwasser-Betroffene können ab 2025 neue Förderungen nutzen. Anträge für wärmepumpen werden erleichtert, wenn ein Gebäudenetzanschluss oder Wärmenetzanschluss nicht möglich ist.

Dies soll den Wiederaufbau nach Überschwemmungen beschleunigen. Es gibt keine Mindestnutzungsdauer mehr bei vorher geförderten Heizsystemen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) passt die Förderbedingungen an. Förderfähige Kosten wie Installation und Planung werden für Betroffene stärker berücksichtigt.

Ein ergänzungskredit kann ebenfalls beantragt werden, um den finanziellen Aufwand zu decken.

„Diese Regelungen helfen Hochwasser-Betroffenen schnell und effektiv.“

Arten der Förderung für Wärmepumpen

Es gibt mehrere Förderprogramme für Wärmepumpen, die unterschiedliche Zuschüsse bieten. Besonders hervorzuheben ist die BEG EM, die finanzielle Unterstützungen und Förderungen für die Installation von umweltfreundlichen Heiztechnologien bietet. Diese Programme unterstützen den Wechsel zu erneuerbaren Energien und senken die Heizkosten.

Basisförderung von 30 %

Die Basisförderung für Wärmepumpen liegt bei 30 %. Sie gilt für luft- und wasserbasierte Systeme. Auch Luft-Wasser-Wärmepumpen profitieren davon. Die Förderung unterstützt Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung.

Für jede Wohneinheit können bis zu 21.000 Euro beantragt werden. Es ist wichtig, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die maximal mögliche Förderung zu erzielen. Ein gutes Angebot kann dabei helfen, die finanziellen Unterstützungen optimal zu nutzen.

Die Förderbedingungen richten sich nach den Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Heizungsanlagen müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Planungs- und Installationskosten zählen zu den förderfähigen Kosten.

Wärmepumpen-Bonus für Erdreich, Grundwasser und natürliche Kältemittel

Wärmepumpen nutzen erneuerbare Energien und sind umweltfreundlich. Ein Bonus für spezielle Systeme macht sie noch attraktiver.

  1. Der Wärmepumpen-Bonus von 5 % gilt bei Nutzung von Erdreich oder Grundwasser als Wärmequelle. Diese Systeme sind besonders effizient und nachhaltig.
  2. Natürliche Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial erfüllen die Anforderungen für den Bonus. Dazu zählen Propan und andere umweltschonende Stoffe.
  3. Auch synthetische Kältemittel können gefördert werden, wenn ihr Treibhauspotenzial gering ist. Das reduziert langfristig die Emissionen im Betrieb der Anlage.
  4. Voraussetzung für den Bonus ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Förderrichtlinie 2025. Nur effiziente Anlagen sind förderfähig.
  5. Der Bonus kann mit der Basisförderung kombiniert werden, was bis zu 35 % Zuschuss ermöglicht. Dies senkt die Kosten für Eigentümer spürbar und macht energetische Sanierung erschwinglicher.

Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20 %

Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus gewährt 20 % extra Förderung. Dies gilt, wenn eine funktionstüchtige Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird. Das Ziel ist, den Wechsel auf erneuerbare Energien schneller voranzutreiben.

Dieser Bonus ergänzt die Basisförderung und andere Boni. Insgesamt können Haushalte deutliche Zuschüsse erhalten. Besonders Personen mit alten Heizsystemen profitieren von dieser Änderung der Förderrichtlinie.

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Einkommensbonus von 30 %

Haushalte mit einem Einkommen von höchstens 40.000 Euro pro Jahr erhalten den Einkommensbonus. Dieser Bonus erhöht die Förderung von Wärmepumpen um 30 %. Die Gesamtförderung kann so bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.

Diese Regelung gilt für alle einkommensschwachen Haushalte, die erneuerbare Energien wie Luft-Wasser-Wärmepumpen nutzen möchten. Ziel ist es, energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliches Heizen zu erleichtern.

Technische Anforderungen für die Förderung

Die technischen Vorgaben sichern die Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Wärmepumpe. Bestimmte Richtlinien, wie der hydraulische Abgleich, sind zwingend einzuhalten.

Mindestanforderungen an die Effizienz

Wärmepumpen müssen hohe Effizienzwerte erfüllen, um förderfähig zu sein. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe benötigt einen saisonalen Heizungs-Effizienzwert von mindestens 145 % bei 35 °C Vorlauftemperatur.

Diese Werte sichern eine geringe Nutzung von fossilen Energieträgern und unterstützen die Klimaziele.

Erneuerbare Energien sind entscheidend für Förderprogramme. Die technischen Mindestanforderungen fördern den hydraulischen Abgleich der Heizanlage. Dieses Verfahren optimiert den Energieverbrauch und spart Heizkosten.

Ein fachgerechter Einbau ist daher Pflicht.

Hydraulischer Abgleich der Heizanlage

Ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage ist für die Heizungsförderung Pflicht. Dabei sorgt man dafür, dass alle Heizkörper gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Dies verbessert die Effizienz und senkt die Energiekosten.

Ohne diesen Schritt sind Förderprogramme, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), nicht möglich.

Der Abgleich wird von Fachleuten durchgeführt. Sie stellen sicher, dass die Heizleistung optimal auf den Bedarf des Gebäudes abgestimmt wird. Diese Maßnahme gehört zu den technischen Mindestanforderungen der Förderbedingungen.

So können Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser nachhaltig und effizient geheizt werden.

Fördermöglichkeiten für Hybride Heizsysteme

Hybride Heizsysteme kombinieren Wärmepumpen mit fossilen Energieträgern. Förderprogramme unterstützen solche Anlagen, um die energetische Sanierung voranzutreiben.

Kombination von Wärmepumpe und fossilen Heizsystemen

Die Kombination aus Wärmepumpe und fossilen Heizsystemen wird mit bis zu 65 % gefördert. Solche Hybridheizungen nutzen fossile Energieträger wie Gas oder Öl in Verbindung mit erneuerbaren Energien.

Sie eignen sich besonders für Gebäude, die hohe Heizlasten haben.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt jedoch technische Mindestanforderungen voraus. Dazu gehören ein hydraulischer Abgleich und eine hohe Effizienz der Wärmepumpe.

Förderfähige Kosten umfassen Planung, Installation und Gebäudenetzanschluss.

Förderung für Gas-Hybridheizungen

Gas-Hybridheizungen bleiben förderfähig, aber nur in Kombination mit Wärmepumpen. Die Kosten für Gasheizungen allein werden nicht angerechnet. Förderprogramme konzentrieren sich verstärkt auf erneuerbare Energien und effiziente Systeme.

Fossile Energieträger wie Gas spielen eine Nebenrolle. Ein Einkommensbonus von bis zu 30 % kann für Hybridheizsysteme beantragt werden.

Förderfähige Kosten können Installation, Planung und hydraulischer Abgleich umfassen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verlangt technische Mindestanforderungen für die Förderung.

Heizsysteme mit fossilen Anteilen erhalten nur dann Zuschüsse, wenn sie erneuerbare Energien integrieren. Ein Antrag ist über das KfW-Portal möglich.

Beantragung der Förderung

Die Beantragung erfolgt über das KfW-Antragsportal. Beachten Sie dabei wichtige Deadlines, um von der Heizungsförderung rechtzeitig zu profitieren.

Nutzung des KfW-Antragsportals

Eine Anmeldung im Portal „Meine KfW“ ist erforderlich, um die Förderung für Wärmepumpen zu beantragen. Nach der Registrierung startet man die Antragstellung. Es sind zwei wichtige Dokumente nötig: die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Beide müssen fristgerecht eingereicht werden.

Das KfW-Antragsportal ist nutzerfreundlich gestaltet. Es ermöglicht die Bearbeitung und den Upload von Unterlagen digital. Deadlines und Hinweise werden übersichtlich angezeigt, was Fehler vermeidet.

Nur vollständige Unterlagen sichern den Zuschuss nach den aktuellen Förderrichtlinien.

Fristen und wichtige Deadlines vor den Neuwahlen 2025

Die Bundesregierung plant Förderanpassungen vor den Neuwahlen 2025. Hauseigentümer sollten Projekte frühzeitig starten. Bis Ende 2024 können sie von höheren Zuschüssen profitieren.

Anträge zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen rechtzeitig eingereicht werden. Das KfW-Portal überprüft die Einhaltung der Fristen. Verzögerungen könnten Fördergelder gefährden.

Alternativen zur Förderung

Es gibt Steuerboni für energetische Sanierungen, die helfen können. Auch der Handwerkerbonus erlaubt Kostenersparnisse ohne technische Vorgaben.

Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen

Ein Steuerbonus unterstützt die energetische Sanierung. Hausbesitzer können 20 % der Kosten von der Steuer absetzen. Die Summe wird über drei Jahre verteilt und gilt nur für Sanierungsmaßnahmen.

Pro Jahr sind maximal 6.000 Euro Lohnkosten anrechenbar. Das ergibt eine Förderung von bis zu 1.200 Euro jährlich. Diese Regelung hilft, die Kosten für effiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen zu senken.

Nutzung des Handwerkerbonus ohne technische Mindestanforderungen

Der Handwerkerbonus fördert Kosten für Handwerksleistungen. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen gelten keine technischen Mindestanforderungen. Dadurch können auch kleinere Maßnahmen, wie Reparaturen oder Wartungen, unterstützt werden.

Dies gilt unabhängig von den technischen Standards der bestehenden Heizanlage.

Die Förderung beträgt bis zu 20 % der Arbeitskosten. Maximal können 1.200 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Voraussetzung ist die Bezahlung per Überweisung, nicht bar. Besonders bei energetischen Sanierungen kann dieser Bonus zusätzlich zur heizungsförderung genutzt werden.

Weitere Förderkosten und Zusatzoptionen

Zusätzliche Kosten wie Planung oder Installation können gefördert werden. Auch spezielle Stromzähler oder andere Ergänzungen sind oft abgedeckt.

Anrechenbare Kosten für Installation und Planung

Für die Installation und Planung einer Wärmepumpe können bis zu 30.000 Euro pro erster Wohneinheit gefördert werden. Für die zweite bis sechste Einheit sind jeweils 15.000 Euro anrechenbar.

Jede weitere Einheit wird mit bis zu 8.000 Euro berücksichtigt.

Diese förderfähigen Kosten umfassen unter anderem die technische Planung und den Einbau. Auch Arbeiten zur Integration ins Heizsystem fallen darunter. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) legt diese Regeln fest.

Die Förderung gilt für Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdreich- und Grundwasserlösungen gleichermaßen.

Förderung zusätzlicher Stromzähler

Zusätzliche Stromzähler können gefördert werden, wenn sie für den effizienten Betrieb der Wärmepumpen nötig sind. Separate Strom- und Wärmemengenzähler sind erforderlich, um die förderfähigen Kosten korrekt zu ermitteln.

Die Installation solcher Zähler zählt zu den anrechenbaren Kosten im Rahmen der Heizungsförderung. Dies gilt insbesondere für Systeme, die an das Gebäudenetzanschluss oder Wärmenetzanschluss angebunden sind.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt diese Maßnahmen finanziell.

Fazit

Die Förderung von Wärmepumpen bleibt 2025 bestehen. Hausbesitzer profitieren von Zuschüssen bis zu 70 % bei Sanierungen älterer Gebäude. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Kredite und Zuschüsse sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugänglich.

Förderprogramme gelten auch für vermietete Wohnungen. Bedingungen wie hydraulischer Abgleich oder technische Mindestanforderungen sind einzuhalten. Eine luft-wasser-wärmepumpe erfüllt oft die Voraussetzungen.

Kommunale Wärmeplanung kann zusätzlich unterstützend wirken.

Häufig gestellte Fragen

1. Was ist die Förderung für Wärmepumpen im Jahr 2025?

Die Förderung für Wärmepumpen umfasst Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die den Einsatz erneuerbarer Energien unterstützt und förderfähige Kosten abdeckt. Bei Fragen zu diesem Artikel oder Ihrem Heizungswechsel können Sie direkt Kontakt mit der Autorin aufnehmen.

2. Welche Fördervoraussetzungen gelten für eine Wärmepumpe?

Zu den Fördervoraussetzungen zählen technische Mindestanforderungen, wie der hydraulische Abgleich, sowie der Verzicht auf fossile Energieträger.

3. Welche Arten von Wärmepumpen sind förderfähig?

Förderfähig sind unter anderem Luft-Wasser-Wärmepumpen und Systeme mit Gebäudenetzanschluss oder Wärmenetzanschluss.

4. Welche Kosten werden durch die Programme gedeckt?

Gefördert werden förderfähige Kosten wie die Installation der Wärmepumpe, energetische Sanierungen und Ergänzungskredite für Batteriespeicher.

5. Welche Rolle spielt das Heizungsgesetz bei der Förderung?

Das Heizungsgesetz legt neue Förderbedingungen fest und unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien, um die Klimaziele zu erreichen.

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