Alte Heizsysteme verbrauchen oft viel Energie und sind teuer. Wärmepumpen bieten eine klimafreundliche Alternative und werden staatlich gefördert. Mit der richtigen Förderung sparen Sie bis zu 70 % der Kosten.
Zusammenfassung
- Wärmepumpen im Altbau können bis zu 70 % der Kosten gefördert werden. Programme wie die BAFA-Basisförderung oder KfW-Kredite sind verfügbar.
- Altbauten müssen mindestens fünf Jahre alt sein. Ein hydraulischer Abgleich und technische Mindestanforderungen wie eine JAZ von 3 sind Pflicht.
- Zusätzliche Boni wie der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 %) oder einkommensabhängige Zuschüsse (30 %) können die Förderung erhöhen.
- Förderanträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Alle wichtigen Unterlagen wie Energieausweise oder Fachangebote sind nötig.
- Regionale Programme in Bayern und NRW bieten extra Unterstützung. Hochwassergebiete haben Sonderregelungen mit bis zu 100 % Förderung.
Voraussetzungen für die Förderung einer Wärmepumpe im Altbau
Altbauten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um Fördermittel für Wärmepumpen zu erhalten. Diese Regeln betreffen das Alter der Heizung, den Zustand des Gebäudes und technische Anforderungen.
Mindestalter der Bestandsheizung
Die Heizung im Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Diese Regel gilt für die Förderung von Wärmepumpen. Neubauten erhalten keine Unterstützung aus diesen Programmen.
Das Mindestalter schützt vor unnötigem Austausch neuer Heizungen. Es fördert stattdessen die energetische Sanierung älterer Systeme. Nur mit dieser Bedingung können Fördergelder beantragt werden.
Technische Mindestanforderungen
Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3 erreichen. Sie zeigt die Effizienz der Anlage. Hydraulischer Abgleich ist Pflicht. Er sorgt für gleichmäßige Wärmeverteilung.
Ab 2025 dürfen Wärmepumpen maximal 65 dB Geräuschemission haben. Ab 2026 sinkt der Wert auf 60 dB. Das schützt vor Lärm. Niedertemperatur-Heizkörper oder Fußbodenheizungen verbessern die Effizienz.
Ein Wärmemengenzähler misst den genutzten Energieverbrauch genau.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Sanierungsstandards
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Nutzung erneuerbarer Energien und den Einsatz moderner Heizsysteme. Es soll den Energieverbrauch senken und das Klima schützen. Für Altbauten gilt: Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre alt sein, damit eine Förderung möglich ist.
Sanierungsstandards wie der hydraulische Abgleich sind Pflicht. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt wird. Förderkonditionen greifen nur, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Bis 2025 können bis zu 70 % der Kosten für Wärmepumpen erstattet werden.
Arten der Förderung für Wärmepumpen im Altbau
Es gibt verschiedene Wege, eine Wärmepumpe im Altbau zu fördern. Förderungen reichen von Zuschüssen bis hin zu steuerlichen Vorteilen und Anpassungskrediten.
BAFA-Basisförderung
Die BAFA-Basisförderung deckt 30 % der förderfähigen Kosten für Wärmepumpen ab. Sie gilt für den Einbau energieeffizienter Anlagen in Altbauten. Dazu zählen Luft-Wasser-Wärmepumpen und Erdreichwärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln arbeiten.
Die Förderung ist auf maximal 60.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Ein Bonus von 10 % wird zusätzlich gewährt, wenn alte Ölheizungen ersetzt werden. Auch ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage muss durchgeführt werden, um die Förderung zu erhalten.
KfW-Förderprogramme
KfW-Förderprogramme bieten attraktive Zuschüsse und Kredite für Wärmepumpen. Seit 2024 läuft die Förderung über die KfW. Mit dem Programm 458 sind Zuschüsse bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.
Für energetische Sanierungen steht ein Ergänzungskredit bereit. Dieser bietet bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Die Laufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen.
Niedrige Zinsen machen die Finanzierung günstiger. KfW-Förderungen decken Einzelmaßnahmen (BEG EM) wie den Einbau von effizienten Luft-Wasser-Wärmepumpen ab. Auch natürliche Kältemittel werden gefördert.
Voraussetzung ist oft ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems.
Steuerliche Vergünstigungen
Hausbesitzer können bis zu 200.000 € Kosten pro Objekt steuerlich absetzen. Der Staat erstattet 20 % dieser Sanierungskosten über drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr gibt es jeweils 7 %, im dritten Jahr 6 % Rückerstattung.
Diese Steuererleichterung gilt für Maßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe oder energetische Sanierungen. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wichtige Dokumente, wie Rechnungen, müssen beim Finanzamt eingereicht werden.
Förderhöhe und Bonusprogramme
Die Förderhöhe für eine Wärmepumpe hängt von Effizienz, Technik und eingesetzten natürlichen Kältemitteln ab. Entdecken Sie, welche Boni Ihre Investition noch lohnender machen können.
30 % Basisförderung für effiziente Wärmepumpen
Effiziente Wärmepumpen erhalten 30 % Basisförderung durch die BAFA. Diese Grundförderung gilt für klimafreundliche Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Luft-Wasser-Wärmepumpen und Erdreich-Wärmepumpen zählen dazu.
Auch Systeme mit natürlichen Kältemitteln profitieren.
Die Förderung deckt förderfähige Kosten ab, wie den Einbau und notwendige Zusatzarbeiten. Für eine höhere Förderung können Bonusprogramme genutzt werden. Wichtig ist, dass die Wärmepumpe alle technischen Anforderungen erfüllt.
Wärmepumpen-Bonus für Erdreich, Grundwasser und natürliche Kältemittel
Ein Wärmepumpen-Bonus von 5 % gilt für effiziente Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen. Erdreich- und Grundwasserwärmepumpen gehören zu den förderfähigen Systemen.
Diese Anlagen sind besonders klimafreundlich und erfüllen hohe Effizienzstandards. Sie tragen zur regenerativen Gebäudebeheizung bei und senken langfristig Energiekosten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt solche Systeme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auch die Jahresarbeitszahl (JAZ) muss bestimmte Werte erreichen, um die Grundförderung zu erhalten.
Der Bonus ist zusätzlich zur Basisförderung erhältlich und erhöht die Gesamtzuschüsse für Hausbesitzer im Altbau.
20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus
Der 20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus gilt beim Austausch von alten fossilen Heizungen. Diese Förderung läuft bis zum 31. Dezember 2028. Sie belohnt besonders schnelle Maßnahmen zur energetischen Sanierung.
Von dieser Unterstützung profitieren auch Haushalte in hochwasserbetroffenen Gebieten. Das Ziel ist, klimafreundliche Heizungssysteme wie Wärmepumpen zu fördern. Entscheidend ist, dass die neue Heizung erneuerbare Energien nutzt.
Einkommensabhängige Extraförderung
Hausbesitzer mit einem Einkommen unter 40.000 € jährlich bekommen 30 % extra Zuschuss. Diese Förderung gilt zusätzlich zur Basisförderung für die Wärmepumpe.
Liegt das Einkommen bei unter 90.000 € pro Jahr, gibt es günstige KfW-Ergänzungskredite. Die Zinsen liegen dabei unter 2 %. Das senkt die Kosten für die Finanzierung einer klimafreundlichen Heizung deutlich.
Regionale Förderprogramme
Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für Wärmepumpen an. Diese können die Grundförderung ergänzen und Einsparungen erhöhen.
Fördermöglichkeiten in Bayern
In Bayern gibt es spezielle Förderungen für Wärmepumpen in Altbauten. Diese Finanzhilfen unterstützen die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme.
- Gefördert werden Wärmepumpen in Häusern mit einem Bauantrag, der mindestens fünf Jahre alt ist.
- Ab 2024 erfolgt die Förderung über die KfW.
- Das KfW-Programm 458 deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ab.
- Hausbesitzer mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen Bonus von 30 %.
- Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus gewährt weitere 20 % bei schneller Umsetzung.
- Erneuerbare Energien wie Erdreich- oder Grundwasserwärmepumpen profitieren von einer zusätzlichen Förderung.
- Die Förderung bleibt bis Ende 2025 für Altbauten bestehen und unterstützt eine energetische Sanierung nachhaltig.
Angebote in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es spezielle Förderprogramme für Wärmepumpen. Diese helfen Hausbesitzern, ihre Heizsysteme klimafreundlicher zu machen.
- Die Förderung gilt bis 2025 und richtet sich an Bestandsgebäude mit Bauanträgen älter als fünf Jahre.
- Es gibt finanzielle Unterstützung zur Erschließung von Wärmequellen, zum Beispiel Erdreich oder Grundwasser.
- Politische Unsicherheiten beeinflussen die Förderung aktuell nicht, sie bleibt stabil verfügbar.
- BAFA bietet Basisförderungen für effiziente Wärmepumpen wie Luft-Wasser-Systeme an.
- Hybridheizungen, die Gasthermen und Wärmepumpen kombinieren, sind förderfähig mit bis zu 65 % der Kosten.
- Ab 2024 wird die Förderung neuer Heizungsanlagen über KfW abgewickelt.
- Hochwasserregionen profitieren von Sonderregelungen bei den Förderkonditionen.
Sonderregelungen in Hochwassergebieten
Bestimmte Hochwassergebiete profitieren von besonderen Förderungen. Diese Maßnahmen sollen betroffene Hausbesitzer finanziell entlasten.
- Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus ermöglicht eine zusätzliche Förderung von 20 %. Er gilt für Wärmepumpen und andere erneuerbare Heizsysteme.
- Es werden Kosten für die energetische Sanierung komplett gefördert. Eine Kombination verschiedener Förderprogramme kann bis zu 100 % der Ausgaben abdecken.
- Spezielle Sonderregelungen erleichtern den Zugang zur Grundförderung beim Einsatz klimafreundlicher Heizungen wie Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Luft-Luft-Wärmepumpe.
- Antragsteller in Hochwasserregionen erhalten oft verkürzte Bearbeitungszeiten. Dies wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährleistet.
- Niedertemperatur-Heizkörper und andere effiziente Systeme werden gezielt unterstützt, um die Nachhaltigkeit der Sanierungen zu sichern.
- Hauseigentümer können mit zusätzlichen Steuerboni rechnen. Dies gilt besonders bei den Einzelmaßnahmen (BEG EM).
- Energieberatung wird finanzierbar gemacht, um optimale Lösungen anzubieten. Die Zusammenarbeit mit Fachbetrieben ist dabei förderfähig.
Förderantrag richtig stellen
Ein korrekter Förderantrag erfordert genaue Angaben zu förderfähigen Kosten und die Einhaltung aller Fristen.
Benötigte Unterlagen
Du musst wichtige Unterlagen einreichen, um die Förderung zu beantragen. Die Dokumente müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
- Anschreiben mit Angaben zur geplanten Maßnahme.
- Angebote von Fachfirmen für die Wärmepumpe oder Heizungsanlage.
- Nachweis über die alte Heizung (z. B. Baujahr, Typ).
- Technische Daten der neuen Wärmepumpe, einschließlich jährlicher Arbeitszahl (JAZ).
- Energieausweis des Gebäudes oder Bericht zur energetischen Sanierung.
- Grundrisspläne und Fotos des Hauses für den Antrag.
- Nachweise zum hydraulischen Abgleich, falls erforderlich.
- Antrag auf Förderung bei der KfW oder BAFA vor Beginn der Arbeiten online gestellt haben müssen.
- Einreichung aller Belege bis spätestens 30. September 2024 möglich (KfW-Vorgabe).
Fristen und Antragsportale
Die Förderung einer Wärmepumpe im Altbau erfordert genaue Planung. Fristen und Antragsportale spielen dabei eine wichtige Rolle.
- Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht zulässig.
- Nachweise für KfW-Förderungen können ab dem 30. September 2024 eingereicht werden.
- Das BAFA bietet eigene Portale zur Antragstellung für die Basisförderung an. Diese sind einfach zu nutzen.
- KfW-Programme laufen über verschiedene Online-Antragsportale, z.B. über Banken oder Partnerplattformen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Alle Unterlagen müssen vollständig hochgeladen werden, z.B. Angebote und technische Nachweise zur Wärmepumpe oder energetischen Sanierung.
- Fristen sind je nach Programm unterschiedlich und strikt einzuhalten; eine Verzögerung führt zum Ausschluss.
- Die meisten Programme informieren online über den Status des Antrages, oft auch mit Erinnerungsfunktionen.
- Fachbetriebe können bei der Antragstellung helfen, um Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen.
- Manche regionale Förderprogramme haben kürzere Fristen und besondere Einreichungswege.
- Für steuerliche Vorteile mit Sanierungskosten sollten Belege korrekt gesammelt und beim Finanzamt rechtzeitig eingereicht werden.
Unterstützung durch Fachbetriebe
Fachbetriebe helfen bei der Planung und Umsetzung von Wärmepumpen im Altbau. Sie kennen die Förderprogramme und technische Anforderungen genau.
- Fachbetriebe beraten zu den richtigen Wärmepumpenmodellen wie Luft-Wasser-Wärmepumpen oder Erdreichsystemen.
- Experten prüfen, ob ein hydraulischer Abgleich nötig ist. Dies ist oft Voraussetzung für Förderungen wie der BAFA-Basisförderung.
- Betriebe stellen sicher, dass alle Arbeiten den Standards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
- Sie unterstützen bei der Erstellung der nötigen Unterlagen für den Förderantrag, etwa Kostenvoranschläge oder Energieausweise.
- Fachpartner informieren über regionale Zusatzförderungen, wie in Bayern oder NRW verfügbar sind.
- Unternehmen garantieren die fachgerechte Installation nach Vorgaben durch geschulte Techniker.
- Unterstützung durch Fachbetriebe erlaubt steuerliche Vorteile, wenn sie alle Arbeiten dokumentieren.
Weitere Fördermöglichkeiten für Altbau-Sanierungen
Es gibt weitere finanzielle Hilfen für Altbau-Sanierungen. Kombinationen mit erneuerbaren Energien oder effizienten Heizsystemen sind oft förderfähig.
Hybrid-Heizsysteme
Hybrid-Heizsysteme kombinieren eine Wärmepumpe mit einer Gas- oder Ölheizung. Diese Kombination wird mit bis zu 65 % gefördert. Sie bietet eine flexible Lösung für Altbauten, da sie erneuerbare Energien wie Wärmepumpen nutzt und gleichzeitig die bestehende Heiztechnik einbindet.
Die Installation solcher Systeme kann die Jahresarbeitszahl (JAZ) verbessern. Dank der Kombination von niedrigen Temperaturen mit einem effizienten Wärmesystem können Heizkosten gesenkt werden.
Förderfähige Kosten umfassen sowohl die Technik als auch den Einbau. Niedertemperatur-Heizkörper oder Fußbodenheizungen ergänzen Hybrid-Systeme sinnvoll.
Kombinierte Förderung mit Solarthermie
Eine Kombination aus Wärmepumpe und Solarthermie spart Energie und fördert erneuerbare Wärme im Altbau. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt solche Systeme mit attraktiven Zuschüssen.
Solarthermie kann die Warmwasserbereitung und Heizung ergänzen. Sie steigert die Effizienz der Wärmepumpe, vor allem bei Niedertemperatur-Heizkörpern.
BAFA-Förderung deckt bis zu 35 % der Kosten ab. Mit einem Klima-Bonus oder Nutzung von natürlichen Kältemitteln kann die Förderung bis zu 50 % steigen. KfW-Kredite helfen bei der Finanzierung, etwa durch Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Kombinierte Anlagen erfüllen oft hohe GEG-Standards und senken langfristig Betriebskosten.
Wichtige Hinweise zur Finanzierung und Steuervorteilen
Eine Wärmepumpe kann durch Kredite vorfinanziert werden. Sanierungskosten lassen sich steuerlich absetzen und somit reduzieren.
Kreditoptionen zur Vorfinanzierung
Ein KfW-Ergänzungskredit bietet bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Die Laufzeit beträgt maximal 35 Jahre. Mit einem Jahres-Einkommen unter 90.000 € liegen die Zinsen bei unter 2 %.
Dieser Kredit eignet sich gut für die Vorfinanzierung einer Wärmepumpe. Er ist besonders vorteilhaft bei großen Investitionen für energetische Sanierungen oder klimafreundliche Heizungen.
Steuerbonus für Sanierungskosten
Hausbesitzer können 20 % der Sanierungskosten bei der Steuer absetzen. Maximal sind 40.000 € über drei Jahre möglich. Die Höchstgrenze der absetzbaren Kosten beträgt 200.000 € pro Objekt.
Dies gilt für Maßnahmen der energetischen Sanierung wie Wärmepumpen oder Niedertemperatur-Heizkörper.
Der Steuerbonus erleichtert Investitionen in klimafreundliche Heizungen und erneuerbare Energien. Wichtig ist, dass die Kosten auf einer Handwerkerrechnung stehen. Materialkosten allein sind nicht absetzbar.
Auch ein hydraulischer Abgleich kann gefördert werden, wenn er Teil einer Sanierungsmaßnahme ist.
Fazit
Eine Wärmepumpe im Altbau lohnt sich dank hoher Förderungen. Bis zu 70 % der Kosten können durch Programme wie die BEG EM übernommen werden. Alle Wärmepumpen-Typen, auch Luft-Wasser- oder Luft-Luft-Wärmepumpen, sind förderfähig.
Anträge müssen vor dem Einbau gestellt werden. Häuser müssen über fünf Jahre alt sein. Zusätzliche Boni wie der Klima-Geschwindigkeits-Bonus oder die einkommensabhängige Extraförderung erhöhen die Förderhöhe.
Eigentümergemeinschaften können Nachweise ab Februar 2025 einreichen.
Häufig gestellte Fragen
Die Förderung einer Wärmepumpe im Altbau unterstützt Hausbesitzer finanziell bei der Installation klimafreundlicher Heizungen wie Luft-Wasser- oder Luft-Luft-Wärmepumpen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die KfW-Förderung bieten Zuschüsse oder Kredite für energetische Sanierungen und Einzelmaßnahmen wie die Installation von Wärmepumpen.
Für die Förderung sind ein hydraulischer Abgleich, eine hohe Jahresarbeitszahl (JAZ) und oft der Einsatz natürlicher Kältemittel erforderlich. Auch Niedertemperatur-Heizkörper können wichtig sein.
Förderfähige Kosten umfassen den Kauf und Einbau der Wärmepumpe, Zubehör wie Wärmemengenzähler oder Thermostate sowie ergänzende Effizienzmaßnahmen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet viele Förderprogramme, während die KfW günstige Kredite wie den Ergänzungskredit anbietet.
Ja, energetische Sanierungen können steuerlich gefördert werden, was zusätzliche finanzielle Entlastung bietet.