Einspeisevergütung 2025: Infos, Entwicklungen und Antragsverfahren

Im Jahr 2024 bekamen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen 8,03 Cent pro Kilowattstunde als Einspeisevergütung, doch ab Februar 2025 sank diese Vergütung – erfahren Sie hier, was das für Sie bedeutet.
💡 Zusammenfassung
- Seit Februar 2025 beträgt die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp bei Überschusseinspeisung 7,96 Cent pro kWh, zuvor waren es 8,03 Cent.
- Die Vergütung ist abhängig vom Inbetriebnahmedatum, der Systemgröße und der Wahl zwischen Voll- oder Überschusseinspeisung.
- Volleinspeisung wird höher vergütet (z. B. 12,73 Cent/kWh für bis zu 10 kWp), bietet aber keinen Eigenverbrauch.
- Die Vergütung ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert und schafft langfristige Planungssicherheit.
- Eine präzise Antragstellung inklusive Registrierung im Marktstammdatenregister ist entscheidend für den Erhalt der Fördermittel.
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Vergütungssatz von 8,03 Cent pro kWh für 2024
Der Vergütungssatz für Photovoltaik lag 2024 bei 8,03 Cent pro kWh. Diese Einspeisevergütung galt für Strom aus neuen Solaranlagen. Anlagen bis zu einer Kapazität von 10 kWp erhielten diesen festen Satz.
Betreiber von kleinen Photovoltaik-Systemen profitierten direkt von dieser Förderung für erneuerbare Energien. Die Bundesregierung unterstützte so den Ausbau der Solarenergie und die Energiewende.
Strom, der ins Netz eingespeist wurde, brachte somit feste Einnahmen für Anlagenbesitzer.
Senkung der Vergütung ab Februar 2025
Eine Reduktion der Einspeisevergütung war für Februar 2025 geplant. Nach aktuellen Plänen liegt die Förderung dann voraussichtlich bei 7,96 Cent pro kWh. Aktuell beträgt der Vergütungssatz noch 8,03 Cent pro kWh für eingespeisten Solarstrom.
Diese Senkung betrifft alle neuen Photovoltaik-Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt ans Netz gehen. Die Anpassung berücksichtigt Markttrends und soll die Energiepolitik an die aktuellen Strompreise anpassen.
Betreiber von Solarenergie-Anlagen müssen diese Änderungen bei ihrer Planung beachten.
Einflussfaktoren auf die Höhe der Einspeisevergütung
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt unter anderem vom Startdatum der Anlage, der Größe und dem gewählten Einspeisemodell ab – entdecken Sie, wie diese Faktoren Ihre Vergütung beeinflussen!
Datum der Inbetriebnahme und Einspeisevergütung
Das Datum der Inbetriebnahme spielt eine wichtige Rolle bei der Einspeisevergütung. Systeme, die zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen wurden, erhielten leicht höhere Vergütungssätze.
Diese variierten je nach Inbetriebnahmedatum. Daher achteten Betreiber genau auf den Zeitpunkt ihrer Installation.
Eine frühzeitige Inbetriebnahme kann vorteilhaft sein. Höhere Einspeisevergütungen bieten finanzielle Anreize für die Nutzung von Solaranlagen. Dadurch steigen die Marktanreize für erneuerbare Energien in Deutschland.
Kapazität des Photovoltaik-Systems in kWp
Die Kapazität des Photovoltaik-Systems spielt eine große Rolle für die Einspeisevergütung. Systeme bis zu 10 kWp erhalten derzeit 8,03 Cent pro kWh. Für Systeme zwischen 10 und 40 kWp gilt ein Satz von 6,95 Cent pro kWh.
Je höher die Kapazität, desto mehr Strom erzeugt die Solaranlage. Das beeinflusst direkt die Vergütung.
Diese Vergütung hängt auch von der Einspeiseart ab. Bei der Vollspeisung speisen Anlagen ihren gesamten Strom ins Netz ein, während bei der Überschusseinspeisung nur der überschüssige Strom vergütet wird.
Die Wahl der richtigen Kapazität kann somit langfristig die Einnahmen aus der Einspeisevergütung erhöhen.
Methodik der Einspeisung: Voll- oder Überschusseinspeisung
Es gibt zwei Hauptmethoden für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen: die Voll- und die Überschusseinspeisung. Bei der Volleinspeisung speisen Anlagenbetreiber den gesamten erzeugten Strom ins Netz ein.
Einspeisemethode | Beschreibung | Vergütungssatz (bis 10 kWp) | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|---|---|
Volleinspeisung | Gesamter erzeugter Strom wird ins Netz eingespeist | 12,73 Cent/kWh | Höchste Vergütung je kWh | Kein Eigenverbrauch möglich |
Überschusseinspeisung | Eigenverbrauch steht im Vordergrund, nur Überschuss wird eingespeist | 8,03 Cent/kWh | Geringere Stromkosten durch Eigenverbrauch | Geringere Vergütung für eingespeisten Strom |
Garantierte Laufzeit der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung garantiert dir eine Förderdauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Dies sichert dir eine stabile Einnahmequelle für die gesamte Laufzeit deiner Photovoltaikanlage.
20-jährige Förderdauer ab Inbetriebnahme
Die Einspeisevergütung bleibt für 20 Jahre ab dem Inbetriebnahmedatum garantiert. Während dieser Zeit erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen eine feste Vergütung. Diese Vergütungssätze sind stabil und bieten Planungssicherheit.
Nutzer profitieren von einer langfristigen Förderung ihrer Stromerzeugung. Der garantierte Zeitraum schafft Vertrauen in erneuerbare Energien und deren wirtschaftliche Vorteile.
Trends und Prognosen zur Einspeisevergütung
Die Vergütungsraten verändern sich mit der Systemkapazität. Experten erwarten, dass die Sätze nach Februar 2025 sinken könnten. Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen!
Vergütungsraten nach Systemkapazität
Systeme bis zu 10 kWp erhielten eine Vergütung von 8,03 Cent pro kWh. Diese Rate gilt für das Jahr 2024. Für Systeme, die zwischen 10 und 40 kWp liegen, betrug die Vergütung 6,95 Cent pro kWh.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt also stark von der Anlagenkapazität ab. Kleinere Solaranlagen profitieren mehr von den aktuellen Tarifen. Größere Anlagen erhalten weniger für ihre Einspeisungen.
Solche Unterschiede zeigen, wie wichtig die Systemgröße für die wirtschaftliche Planung ist.
Zukünftige Vergütungsraten post-Februar 2025
Ab Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung auf 7,96 Cent pro kWh. Experten prognostizieren langfristig eine mögliche Reduzierung auf unter 7,5 Cent pro kWh. Diese Tarifänderung beeinflusst die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen.
Erneuerbare Energien werden weiterhin im Fokus der Energiepolitik stehen. Marktanalysen zeigen, dass sich die Strompreise ändern könnten. Förderprogramme müssen sich anpassen, um attraktiv zu bleiben.
Investoren sollten die Entwicklungen genau beobachten und vorbereitet sein.
Prozess der Antragstellung für die Einspeisevergütung
Der Antrag auf Einspeisevergütung erfordert bestimmte Dokumente und Kriterien, die Sie erfüllen müssen. Zunächst müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage registrieren. Dann folgen einige einfache Schritte gemäß EEG §21b.
Diese Schritte helfen Ihnen, Ihre Vergütung zu sichern. Entdecken Sie die Details zum Antragsprozess und erhalten Sie alle nötigen Informationen!

Benötigte Dokumente und Kriterien für die Registrierung
Für die Registrierung der Einspeisevergütung benötigen Sie bestimmte Dokumente. Ein wichtiger Nachweis ist die Registrierung im Marktstammdatenregister. Dieses Register sorgt dafür, dass alle Solaranlagen korrekt erfasst sind.
Zudem müssen Sie das Inbetriebnahmeprotokoll der Solaranlage einreichen. Es dokumentiert, dass Ihre Anlage vollständig installiert und betriebsbereit ist.
Achten Sie darauf, dass alle Informationen aktuell und genau sind. Fehler können den Antrag verzögern oder sogar abgelehnt werden. Halten Sie sich an die Kriterien für die Registrierung.
Das vereinfacht den Prozess der Antragstellung erheblich und erhöht Ihre Chancen auf Fördermittel.
Schritte zur Beantragung gemäß EEG §21b
Die Beantragung der Einspeisevergütung erfolgt aktiv gemäß §21b EEG. Zuerst müssen Sie festlegen, ob es sich um eine Voll- oder Überschusseinspeisung handelt. Diese Angabe ist entscheidend für den gesamten Prozess.
Dann sammeln Sie die benötigten Dokumente. Dazu gehören Nachweise zum Netzanschluss und zur Kapazität des Photovoltaik-Systems in kWp.
Nach der Vorbereitung reichen Sie Ihren Antrag ein. Beachten Sie, dass eine sorgfältige Überprüfung aller Angaben notwendig ist. Eine vollständige und fehlerfreie Antragstellung erhöht die Chancen auf eine schnelle Genehmigung.
Sorgen Sie dafür, dass alle Informationen klar und verständlich sind.
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Fazit
Die Einspeisevergütung für 2025 bringt einige Veränderungen mit sich. Ab Februar sinkt der Satz um 1%. Das wirkt sich auf die Einnahmen aus Solarstrom aus. Eigenverbrauch wird immer attraktiver.
Wer sich frühzeitig informiert und anträgt, kann von den aktuellen Fördersummen profitieren. Nutze die Chance, um in erneuerbare Energien zu investieren.
Häufig gestellte Fragen
Seit Februar 2025 beträgt die Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 10 kWp bei Überschusseinspeisung 7,96 Cent pro kWh. Zuvor lag sie bei 8,03 Cent pro kWh.
Die Volleinspeisung wird höher vergütet: 12,73 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp. Bei der Überschusseinspeisung liegt der Satz bei 7,96 Cent (vormals 8,03 Cent). Dafür können Betreiber bei der Überschusseinspeisung ihren Eigenverbrauch nutzen.
Die Einspeisevergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme garantiert. Dies bietet langfristige Planungssicherheit für Anlagenbetreiber.
Entscheidende Faktoren sind das Inbetriebnahmedatum, die Kapazität der Photovoltaikanlage (z. B. unter oder über 10 kWp) und die gewählte Einspeisemethode (Voll- oder Überschusseinspeisung).
Wichtig sind die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister, das Inbetriebnahmeprotokoll, Nachweise zum Netzanschluss sowie ein sorgfältig ausgefüllter Antrag nach §21b EEG. Die Wahl der Einspeiseart muss ebenfalls festgelegt werden.