Viele fragen sich, was das Heizungsgesetz für ihre Heizung bedeutet. Ab 2024 gelten neue Regeln für fossile Brennstoffe und erneuerbare Energien. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Inhalte und Vorgaben.
Zusammenfassung
- Ab 2024 müssen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Erlaubt sind Wärmepumpen, Solarthermie, Hybridheizungen und Fernwärme.
- Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter laufen. Reparaturen sind erlaubt. Neue fossile Heizungen sind ab 2024 nur mit erneuerbaren Energien zulässig.
- Der CO₂-Preis steigt 2024 auf 45 Euro pro Tonne. Ab 2025 liegt er bei 55 Euro. Dies soll fossile Brennstoffe unattraktiver machen.
- Hausbesitzer erhalten bis zu 35 % Förderung für den Heizungstausch. Geschwindigkeitsboni und Härtefallhilfen sind möglich. Anträge starten ab Februar 2024.
- Kommunen müssen bis 2028 Wärmepläne erstellen. Großstädte haben dafür bis 2026 Zeit. Wärmenetze und Wasserstoff spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die wichtigsten Inhalte des Heizungsgesetzes
Das Heizungsgesetz fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien. Es legt klare Vorgaben für Heizsysteme fest, die Klimaneutralität unterstützen.
Was gilt seit 2024 für bestehende Öl- und Gasheizungen?
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen ab 2024 weiter genutzt werden. Reparaturen sind erlaubt, solange die Anlage noch funktioniert. Bei einem Defekt gelten Übergangslösungen mit festen Fristen.
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt 2024 auf 45 Euro pro Tonne. Ab 2025 liegt er bei 55 Euro pro Tonne. EU-Emissionshandel startet ab 2027. Härtefallregelungen bieten Eigentümern Schutz vor unangemessenem Aufwand.
Diese Heizungen sind seit 2024 erlaubt
Seit 2024 dürfen nur Heizungen genutzt werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Erlaubt sind Wärmepumpen, Solarthermie und Hybridheizungen. Moderne H2-Ready-Gasheizungen sind zugelassen, wenn sie erneuerbare Gase verwenden.
Auch ein Anschluss an ein Fernwärmenetz ist möglich.
Gasheizungen und Holzheizungen bleiben unter Bedingungen erlaubt. Sie müssen mindestens zu 65 % mit regenerativen Energien betrieben werden. Biomasse-Heizsysteme sind ebenfalls förderfähig.
Diese Systeme tragen zur Klimaneutralität bei und unterstützen die Wärmewende.
Sonderregelungen im Heizungsgesetz
Das Heizungsgesetz bietet besondere Regelungen für bestimmte Fälle. Diese betreffen vor allem lokale Wärmeplanung und spezielle Haushalte.
Die kommunale Wärmeplanung
Kommunen müssen bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung aufstellen. Großstädte haben dafür bis Mitte 2026 Zeit. Diese Planung hilft, Wärmenetze zu entwickeln und erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung zu nutzen.
Ziel ist es, klimaneutrales Heizen voranzutreiben.
Kommunale Wärmeplanung unterstützt die Wärmewende. Sie fördert den Anschluss an ein Wärmenetz sowie den Einsatz von Abwärme, Fernwärme und grünem Wasserstoff. Dies soll CO₂-Preise senken und den Umstieg auf regenerative Energien erleichtern.
„Wärmenetze sind essenziell für eine klimaneutrale Zukunft.“
Ausnahmen für bestimmte Haushalte
Einige Haushalte können vom Heizungsgesetz ausgenommen werden. Härtefallregelungen gelten für Eigentümer, wenn der Austausch der Heizung einen „unangemessenen Aufwand“ bedeutet.
Auch eine „unbillige Härte“ kann eine Ausnahme rechtfertigen.
Einkommensschwache Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen profitieren von einer einkommensabhängigen Förderung bis zu 30 %. Selbstnutzende Eigentümer erhalten bis Ende 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %.
Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 %.
Pflichten und Einschränkungen für Heizungsbesitzer
Heizungsbesitzer müssen seit 2024 bestimmte Vorgaben einhalten. Dazu gehört auch der Einsatz von energiesparenden und klimafreundlichen Heizsystemen.
Beratungspflicht seit 2024
Ab 2024 gilt eine Beratungspflicht für den Heizungstausch. Eigentümer müssen sich vor der Modernisierung beraten lassen. Die Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.
Aktuell deckt die Förderung bis zu 50 % der Kosten. Ab dem 7. August 2024 bleibt dieser Zuschuss bei 50 %.
Rund 13.000 gelistete Energieberater stehen bereit, um Gebäudesanierungen zu planen. Diese Maßnahme soll fossile Brennstoffe reduzieren und klimafreundliches Heizen sichern. Eine professionelle Beratung hilft, passende Heizsysteme wie Wärmepumpen oder den Anschluss an ein Wärmenetz auszuwählen.
Dies spart langfristig Betriebskosten und fördert erneuerbare Energien im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieter
Vermieter dürfen die Kosten für den Heizungstausch nur begrenzt auf Mieter umlegen. Die Modernisierungsumlage liegt bei maximal 8 % der Investitionskosten. Zudem darf die Mieterhöhung nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Diese Regelung schützt vor übermäßigen Belastungen für Mieter. Sie gilt bei energetischer Sanierung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Das Ziel ist ein fairer Übergang zu klimafreundlichem Heizen.
Erneuerbares Heizen: Optionen und Vorgaben
Seit 2024 sind erneuerbare Energien zentral für das Heizen. Klimafreundliche Systeme wie die Wärmepumpe spielen dabei eine wichtige Rolle.
Zulässige Hybridheizungen
Hybridheizungen sind ab 2024 zugelassen, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Sie kombinieren verschiedene Heizungssysteme, etwa Gasheizungen mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen.
Diese Mischung senkt den Verbrauch fossiler Brennstoffe und reduziert CO₂-Emissionen.
Ein Beispiel ist die Kombination aus einer Luftwärmepumpe und einem Gasheizkessel. Die Wärmepumpe deckt den Grundbedarf, während der Gaskessel bei Spitzenlast einspringt. Solche Systeme ermöglichen klimafreundliches Heizen.
Eigentümer profitieren von staatlicher Förderung für den Einbau solcher Anlagen.
Anschluss an ein Wärmenetz
Ein Anschluss an ein Wärmenetz bietet eine klimafreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen. Abwärme, grüner Wasserstoff oder erneuerbare Energien wie Sonnenwärme und Erdwärme können in solchen Netzen genutzt werden.
Kommunen müssen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis Mitte 2028 Wärmenetze planen. In Großstädten gilt diese Frist bis Mitte 2026.
Fernwärme aus einem Wärmenetz gilt als effizient und spart CO₂-Emissionen. Hausbesitzer können durch den Anschluss ihre Heizkosten senken und den CO2-Preis reduzieren. Besonders bei Neubauten ist der Anschluss oft sinnvoll.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert solche Projekte und erleichtert den Zugang.
Nutzung von Wasserstoff in der Wärmeplanung
Grüner und blauer Wasserstoff spielen eine wichtige Rolle in der Wärmeplanung. Sie gelten als klimafreundliche Optionen. H2-Ready-Gasheizungen können eingesetzt werden, wenn 65 % der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen.
Diese Heizsysteme sind zukunftsfähig und unterstützen die Wärmewende in Städten.
Kommunale Wärmeplanung kann Wasserstoff als Ergänzung zu Wärmenetzen nutzen. Blauer Wasserstoff ist eine Übergangslösung, bis grüner Wasserstoff flächendeckend verfügbar ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert solche Technologien, um CO2-Emissionen zu senken.
Förderungen und finanzielle Unterstützung
Das Heizungsgesetz bietet finanzielle Hilfen für den Austausch alter Heizsysteme. Eigentümer können auf staatliche Förderprogramme zurückgreifen, um klimafreundliches Heizen zu unterstützen.
Förderung für Heizungstausch
Ab dem 27. August 2024 gibt es Förderungen für den Heizungstausch. Hausbesitzer können bis zu 35 % der Investitionskosten zurückbekommen. Die Grundförderung liegt bei 30 %. Es gibt einen zusätzlichen Effizienz-Bonus von 5 %.
Einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gibt es obendrauf.
Anträge sind für Eigenheimbesitzer ab dem 27. Februar 2024 möglich. Für Mehrfamilienhäuser gilt der Starttermin 28. Mai 2024. Bis August wurden bereits 93.000 Anträge bezuschusst.
Die KfW bewilligte in den ersten 100 Tagen Zuschüsse über 507 Millionen Euro. Diese Förderung unterstützt klimafreundliches Heizen und die Wärmewende. Erneuerbare Energien wie elektrische Wärmepumpen können besonders profitieren.
Staatliche Förderung (BEG) bleibt bestehen
Die staatliche Förderung (BEG) bleibt auch 2024 bestehen. Hausbesitzer erhalten bis zu 30 % Grundförderung für den Heizungstausch. Ein Geschwindigkeitsbonus von 20 % gilt für schnelle Umsetzungen.
Zusätzlich gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von bis zu 30 %.
Bis Ende 2024 wurden rund 227.000 Anträge gemeldet. Wärmepumpen machten mit 151.100 Anträgen den größten Teil aus. Für Biomasse-Heizungen wurden 26.800 Anträge gestellt. Weitere 9.600 Anträge betrafen den Anschluss an Wärmenetze.
Wichtige Fragen und Antworten zum Heizungsgesetz
Das Heizungsgesetz stellt viele Eigentümer und Mieter vor Fragen. Es erklärt, welche Pflichten und Möglichkeiten beim Heizungstausch bestehen.
Kann ich meine Gas- oder Ölheizung weiterhin nutzen?
Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen bleiben. Reparaturen sind erlaubt. Störungen können übergangsweise behoben werden. Eigentümer können bei unbilliger Härte Fristverlängerungen beantragen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt klare Ausnahmen bei unangemessenem Aufwand.
Neue Öl- und Gasheizungen sind ab 2024 nur eingeschränkt erlaubt. Hybridlösungen oder die Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen, müssen erfüllt sein. Kommunale Wärmeplanung und Wärmenetze bieten Alternativen.
Der CO₂-Preis macht fossile Brennstoffe langfristig teurer.
Welche Optionen habe ich beim Heizungstausch?
Beim Heizungstausch gibt es mehrere Optionen. Heizsysteme müssen ab 2024 mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Erlaubt sind Wärmenetze, elektrische Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und Hybridheizungen.
Auch H2-Ready-Gasheizungen sind möglich, wenn grüner Wasserstoff genutzt wird.
Die staatliche Förderung hilft bei den Kosten. Ab dem 27. August 2024 gibt es bis zu 35 % der Investitionen zurück. Die Grundförderung beträgt 30 %. Ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 % kann beantragt werden.
Ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro ist ebenfalls möglich.
Fazit
Das Heizungsgesetz fördert klimafreundliches Heizen. Ab 2024 müssen neue Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Fossile Brennstoffe werden durch steigende CO2-Preise teurer.
Ab 2028 gilt die 65%-Regel für alle neuen Heizungen. Ziel ist Klimaneutralität bis 2045.
Staatliche Förderung erleichtert den Umstieg. Bis zu 30% Zuschuss gibt es für den Austausch alter Heizungen. Bestandsheizungen über 30 Jahre müssen innerhalb von fünf Jahren ersetzt werden.
Fernwärme, Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen sind wichtige Optionen. Die Wärmeplanung der Kommunen spielt eine Schlüsselrolle dabei.
Häufig gestellte Fragen
Das Heizungsgesetz, auch Gebäudeenergiegesetz (GEG), regelt den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Reduzierung fossiler Brennstoffe in Heizsystemen. Es soll klimafreundliches Heizen fördern und CO₂-Emissionen senken.
Wärmepumpen, wie elektrische Wärmepumpen, sind zentrale Technologien im Heizungsgesetz. Sie nutzen regenerative Energien, um Heizwärme effizient und klimaneutral bereitzustellen.
Die kommunale Wärmeplanung hilft Städten, Wärmenetze zu entwickeln und den Einsatz von Fernwärme oder Abwärme zu fördern. Ziel ist eine nachhaltige Wärmewende.
Ja, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet Förderungen an. Dazu gehören einkommensabhängige Boni und Unterstützung für den Einbau von Anlagen wie solarthermischen Anlagen oder Wärmepumpen.
Bei einem Eigentümerwechsel gibt es oft Fristverlängerungen für die Anpassung an das Gesetz. Unangemessener Aufwand oder unbillige Härte können ebenfalls berücksichtigt werden.
Alternativen sind grüner Wasserstoff, blauer Wasserstoff, Fernwärme und erneuerbare Energien wie Solarthermie. Diese reduzieren den Einsatz von Erdgas und machen Heizsysteme klimafreundlicher.